Impressum

Verantwortlich:

Jörg Thewes

 

Kontakt:

cowinco buero & technics e.K.

Zur Lindung 53, 40489 Düsseldorf

 

Registereintrag:

Amtsgericht Düsseldorf, HRA 27097

 

Umsatzsteuer-ID:

DE 344270930


 

AGBs

Stand: Februar 2023


I.  Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
   1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für Kauf-, Leasing-, Miet- und Dienstleistungsverträge
   2. Zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss
   Die Vertragsannahme durch cowinco buero & technics e.K., nachfolgend Cowinco BT genannt, liegt in der Auftragsbestätigung.

§ 3 Genehmigung
   1. Cowinco BT wird vom Kunden bevollmächtigt, die Leasing- oder sonstigen Benutzungsgenehmigungen durchzuführen. Hierzu                     verpflichtet sich der Kunde, die notwendigen Erklärungen abzugeben. Es gelten die Bedingungen der Leasinggesellschaften bzw. die           gesetzlichen Vorschriften.
   2. Für den Fall, dass eine der vorbezeichneten Genehmigungen nicht erteilt wird, behält sich Cowinco BT ein Rücktrittsrecht vor.

§ 4 Lieferzeiten/Gefahrenübergang
   1. Vereinbarte Liefertermine und –fristen sind ca.-Angaben, deren Einhaltung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der                    Verpflichtungen des Kunden voraussetzt.
   2. Lieferung und Versand der Ware erfolgen ab Werk stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr          auch für den zufälligen Untergang auf den Kunden über.

§ 5 Dienstleistungen und Service
   1. Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen in der Regel während der Geschäftszeiten der Cowinco BT, Ausnahmen können schriftlich              vereinbart werden.
   2. EDV-Dienstleistungen wie z.B. Scanner- und Druckereinrichtungen oder deren Fehlerbehebungen sind nicht Bestandteil der                          Wartungsverträge und werden gesondert berechnet, außer es liegt zusätzlich ein EDV-Dienstleistungsvertrag vor.
   3. Nach Ablauf von Leasing- und Mietverträgen obliegt bei Rückgabe die Löschung von Daten auf den Systemen dem Kunden oder                  müssen gesondert beauftragt werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen
   1. Die Entgelte sind netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. 
   2. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann Cowinco BT  8% Zinsen über dem Diskontsatz der EZB verlangen. Das Recht Cowinco          BTs zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, Cowinco BT hat ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des              Vertrages, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
   3. Handelsvertreter, Handelsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
   4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von                      Cowinco BT anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem          gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Verzug und Unmöglichkeit
   1. Kommt Cowinco BT mit ihrer Lieferung in Verzug oder hat sie die Unmöglichkeit ihrer Leistung zu vertreten, finden die gesetzlichen              Regelungen Anwendung. Ein Schadensersatz ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. In allen Fällen jedoch maximal auf 5%          des Vertragswertes. Vertragswert ist entweder der Kaufpreis oder die in einem Jahr zu entrichtende Miet- oder Leasinggebühr, oder            die Summe aus diesen.
   2. Anderweitige und darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen ausgeschlossen.
   3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

§ 8 Haftung
   1. Cowinco BT übernimmt eine Haftung nur, wenn der Liefergegenstand Cowinco BT in Folge unterlassener oder fehlerhafter                            Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer                          vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht                  vertragsgemäß verwandet werden kann. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Cowinco BT nur            bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
   2. Der Kunde stellt Cowinco BT von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen                           hinausgehen.

§ 9 Drittleistung
   Soweit Cowinco BT nach diesem Vertrag zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, kann sie die Leistung auch durch Dritte erbringen.    Vertragspartner bleibt in jedem Fall Cowinco BT.

  10 Nebenkosten
   Versand und Verpackung werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

§ 11 Installationsvorbereitungen
   Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf eigene Rechnung und    Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen, Cowinco BT besorgt den          technischen Anschluss.

§ 12 Gesonderte Arbeiten
   Auf Wunsch werden Arbeiten und Leistungen, welche zum Anschluss der Systeme nötig sein sollten, von Cowinco BT durchgeführt und    gesondert berechnet.

II. Bedingungen für Kauf
   Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für den Kauf nachstehende Bedingungen.

§ 13 Gewährleistung
   1. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate. Dabei steht Cowinco BC das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu. 
   2. Führen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers wieder auf.
   3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht zulässige Teile verwendet, Arbeiten an den Geräten durch Personal                    durchführen lässt, welches nicht autorisiert ist oder Sicherheitsverschlüsse oder Sicherheitsblättchen beschädigt wurden.
   4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel und Zubehör.
   5. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.
   6. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelnder Lieferung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden,        die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind.

§ 14 Eigentumsvorbehalt
   1. Cowinco BT behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. 
   2. Wird die Kaufsache durch Dritte gepfändet, so hat der Kunde die Pfändung am gleichen Tage, an dem diese bekannt wird, Cowinco            BT mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung und entsteht Cowinco BT hierdurch ein Schaden, hat diesen der Kunde zu tragen.
   3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt dafür            alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an Cowinco BT ab und verpflichtet sich, seinen Schuldner und die Höhe der Forderung            nach Veräußerung an Cowinco BT bekannt zu geben. Verletzt der Kunde diese Pflicht oder ist er im Zahlungsverzug, kann Cowinco BT        die Herausgabe der Ware verlangen.

III. Bedingungen für Miete
   Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für die Miete die nachfolgenden Bedingungen.

§ 15 Zahlungsverzug und Vertragsauflösung
   Verweigert der Mieter trotz Fristsetzung die Durchführung des Mietvertrages, so ist Cowinco BT berechtigt, Schadensersatz in Höhe            einer halben Jahresmiete und der entstandenen Kosten (z.B. Vertreterprovision) zu fordern, sofern der Mieter nicht einen geringeren              Schaden nachweist. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, kann Cowinco BT Schadensersatz in Höhe der restlichen Mieten bis zum    Ablauf des Vertrages (Restmieten) geltend machen. Einer Ablehnungsanordnung bedarf es nicht. Wird infolge eines Umstandes, den          Cowinco BT nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Cowinco BT Maschine zwecklos oder unmöglich, werden dadurch die Rechte von      Cowinco BT nicht gemindert. Wird im Falle eines Konkurs- oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens des Mieters der Vertrag                  gekündigt, so steht der Gesellschaft ebenfalls ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Hälfte der restlichen Mieten bis zum Ablauf des      Vertrages (Restmieten) zu, sofern nicht der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

§ 16 Mietdauer
   1. Die Mietdauer erstreckt sich auf die Anzahl Monate gemäß Vorderseite, gerechnet vom Anfang des Monats der ersten Mietrechnung            an. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch Einschreibbrief                      gekündigt wird.
   2. Der Mietzins ist mit Beginn des auf die Lieferung folgenden Monats für ein halbes Jahr im Voraus zu entrichten.
   3. Cowinco BT behält sich vor, bei Veränderung der Kostenfaktoren die vereinbarten Preise anzupassen. Die Veränderung gilt ab dem in          der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt.

§ 17 Gewährleistung
   1. Störungen und Schäden an den Maschinen sind Cowinco BT oder den autorisierten Vertragswerkstätten unverzüglich zu melden.
   2. Jeder Eingriff in den Mietgegenstand durch den Mieter ist untersagt. Sicherheitsverschlüsse und Gehäuseteile dürfen nicht beschädigt          werden.
   3. Zu Lasten des Mieters gehen die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, die                  Instandhaltung und der Einsatz von Teilen der Farbgebung und der Gummi- und Kunststoffteile der Fördereinrichtung, die dem                      Verschleiß unterliegen, sowie alle übrigen Leistungen und Arbeiten.
   4. Führen Störungsbeseitigungs-Versuche nicht zum Erfolg, kann der Mieter, sofern er Cowinco BT schriftlich eine angemessene Frist zur        Störungsbeseitigung gesetzt hat, nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen oder den Mietvertrag kündigen,                  sofern er die Kündigung bei erfolglosem Fristkauf angedroht hat. 
   5. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht zulässige Teile verwendet, Arbeiten an den Geräten durch Personal                    durchführen lässt, welches nicht autorisiert ist, die Geräte ohne vorherige Zustimmung von Cowinco BT in einen anderen als den                  vereinbarten Aufstellungsort verbracht wurden oder Sicherheitsverschlüsse oder Gehäuseteile beschädigt wurden.
   6. Weitere Ansprüche des Mieters wegen mangelnder Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Einsatz von Schäden,        die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder        des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird. 
   7. Stellt Cowinco BT Veränderungen oder Verschlechterungen an dem Objekt fest, die über den vertragsgemäßen sorgfältigen Gebrauch        entstandenen Verschleißes hinausgehen, kann Cowinco BT Ersatz der zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes                      erforderlichen Kosten oder der Wertminderung verlangen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, das Objekt auf          seine Kosten und Gefahr transportversichert an eine von Cowinco BT zu benennende Anschrift im Inland zu senden.


IV. Schlussbestimmungen
§ 19 Unwirksamkeit
   Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Cowinco    BT und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem                  wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 20 Gerichtsstand
   Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher                Sondervermögen ist. Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte, das Amtsgericht Düsseldorf.

 

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